Änderung der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten
Verordnung vom 02.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 406/2009 legt neue, digitale Meldepflichten für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten fest. Sie verlangt jährliche, geprüfte Datenmeldungen an den Landeshauptmann und das Bundesministerium für Gesundheit, wirksam ab dem 1. Jänner 2010.Bundesministerium für Gesundheit12/2/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 406/2009 legt neue, digitale Meldepflichten für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten fest. Sie verlangt jährliche, geprüfte Datenmeldungen an den Landeshauptmann und das Bundesministerium für Gesundheit, wirksam ab dem 1. Jänner 2010.Schwerpunkte
- Träger von landesfondsfinanzierten Krankenanstalten müssen bis zum 30. April jedes Jahres eine geprüfte Jahresmeldung in maschinenlesbarer Form an den Landeshauptmann übermitteln.
- Die Jahresmeldung muss neben Basisdaten auch Angaben aus der Diagnosen‑ und Leistungsdokumentation sowie aus der Kostenrechnungsverordnung enthalten.
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