<!--[-->Änderung der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten<!--]-->
Änderung der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten
Verordnung vom 02.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 406/2009 legt neue, digitale Meldepflichten für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten fest. Sie verlangt jährliche, geprüfte Datenmeldungen an den Landeshauptmann und das Bundesministerium für Gesundheit, wirksam ab dem 1. Jänner 2010.
Bundesministerium für Gesundheit12/2/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 406/2009 legt neue, digitale Meldepflichten für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten fest. Sie verlangt jährliche, geprüfte Datenmeldungen an den Landeshauptmann und das Bundesministerium für Gesundheit, wirksam ab dem 1. Jänner 2010.

Schwerpunkte

  • Träger von landesfondsfinanzierten Krankenanstalten müssen bis zum 30. April jedes Jahres eine geprüfte Jahresmeldung in maschinenlesbarer Form an den Landeshauptmann übermitteln.
  • Die Jahresmeldung muss neben Basisdaten auch Angaben aus der Diagnosen‑ und Leistungsdokumentation sowie aus der Kostenrechnungsverordnung enthalten.
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Stöger Alois, diplômé

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