<!--[-->Änderung der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten<!--]-->
Änderung der Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten Verordnung vom 12/2/2009
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Bundesministerium für Gesundheit12/2/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 406/2009 legt neue, digitale Meldepflichten für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten fest. Sie verlangt jährliche, geprüfte Datenmeldungen an den Landeshauptmann und das Bundesministerium für Gesundheit, wirksam ab dem 1. Jänner 2010.

Schwerpunkte

  • Träger von landesfondsfinanzierten Krankenanstalten müssen bis zum 30. April jedes Jahres eine geprüfte Jahresmeldung in maschinenlesbarer Form an den Landeshauptmann übermitteln.
  • Die Jahresmeldung muss neben Basisdaten auch Angaben aus der Diagnosen‑ und Leistungsdokumentation sowie aus der Kostenrechnungsverordnung enthalten.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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