Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/3/2009XXIV
Sicherheit
Arbeitsschutz
Bauwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Bauarbeiterschutzverordnung um neue technische Sicherheitsvorschriften für Gerüste, Wehren und Erste‑Hilfe‑Ausrüstung, hebt veraltete Bestimmungen auf und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Auf Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen, die über Gewässern oder anderen Stoffen liegen, muss die Gefahr des Versinkens berücksichtigt werden.
- Wehren müssen aus widerstandsfähigem Material bestehen, fest befestigt sein und dürfen nicht unbeabsichtigt gelöst werden.
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