Änderung der Studienförderung für Studierende an ausgewählten Privatuniversitäten (2009)
Verordnung vom 03.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 410/2009 erweitert die finanzielle Studienförderung auf sieben ausgewählte Privatuniversitäten und legt für Bachelor‑, Master‑ und Doktoratsstudien konkrete maximale Förderungszeiträume fest. Sie gilt für Anträge ab dem Studienjahr 2009/10.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/3/2009XXIV
Bildung
Studienförderung
Privatuniversität
Zusammenfassung
Die Verordnung 410/2009 erweitert die finanzielle Studienförderung auf sieben ausgewählte Privatuniversitäten und legt für Bachelor‑, Master‑ und Doktoratsstudien konkrete maximale Förderungszeiträume fest. Sie gilt für Anträge ab dem Studienjahr 2009/10.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert den begünstigten Personenkreis um sieben private Universitäten, darunter die Paracelsus Medizinische Privatuniversität und die Sigmund Freud Privatuniversität Wien.
- Die maximale Förderungsdauer wird festgelegt: für Bachelorstudien mit 6 Semestern 7 Semester, bei 8 Semestern 9 Semester; für Master‑ und Doktoratsstudien 5 bzw. 7 Semester, je nach Regelstudienzeit.
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