Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Burgenland einheitliche Mindestlohn‑Tarife für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden und technischen Anlagen fest, gilt für Personen ohne Kollektivvertrag und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland beauftragt wurden, sowie für deren Arbeitgeber, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich pauschal 90,69 €, wobei für jedes Geschoss über sieben ein Zuschlag von 10,72 € je Geschoss anfällt.
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