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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland (2010) Verordnung vom 12/9/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grund‑ und Zusatzentgelte sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Burgenland und persönlich für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Neben dem Grundlohn erhalten Hausbesorger für bestimmte Arbeiten (z. B. Instandsetzung, Aufzug‑Betreuung) feste Zusatzentgelte, die nach Aufwand und Art der Tätigkeit gestaffelt sind.
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Hundstorfer Rudolf

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