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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland (2010)
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grund‑ und Zusatzentgelte sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grund‑ und Zusatzentgelte sowie Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Burgenland und persönlich für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Neben dem Grundlohn erhalten Hausbesorger für bestimmte Arbeiten (z. B. Instandsetzung, Aufzug‑Betreuung) feste Zusatzentgelte, die nach Aufwand und Art der Tätigkeit gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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