Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert Grund- und Zusatzentgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
- Zusätzlich zum Grundentgelt werden verschiedene Tätigkeiten – z. B. Fassaden‑ und Stiegenhausarbeiten, Aufzugsbetreuung oder Müllschacht‑Reinigung – mit gesonderten Beträgen vergütet.
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