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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert Grund- und Zusatzentgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert Grund- und Zusatzentgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
  • Zusätzlich zum Grundentgelt werden verschiedene Tätigkeiten – z. B. Fassaden‑ und Stiegenhausarbeiten, Aufzugsbetreuung oder Müllschacht‑Reinigung – mit gesonderten Beträgen vergütet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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