Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol fest und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne, die ab 1. Jänner 2010 gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das Bundesland Tirol und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen beauftragt sind sowie deren Arbeitgeber.
- Für die Betreuung von Aufzügen werden Pauschalbeträge von 79,13 € bis zu vier Stockwerken und 4,94 € pro weiterem Stockwerk monatlich gezahlt.
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