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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest und definiert zusätzliche Entgelte, Pauschalen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest und definiert zusätzliche Entgelte, Pauschalen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und ersetzt den vorherigen Tarif von 2008.
  • Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das Bundesland Tirol und gilt für alle Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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