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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2010) Verordnung vom 12/9/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest und definiert zusätzliche Entgelte, Pauschalen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und ersetzt den vorherigen Tarif von 2008.
  • Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das Bundesland Tirol und gilt für alle Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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