Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest und definiert zusätzliche Entgelte, Pauschalen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und ersetzt den vorherigen Tarif von 2008.
- Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das Bundesland Tirol und gilt für alle Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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