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Mindestlohntarif für Betreuung von Anlagen in Salzburg (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Zuschläge für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Zuschläge für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich eine Pauschale von 94,82 €, die für jedes weitere Geschoss über sieben Geschosse um 8,28 € erhöht wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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