Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg fest, gilt ab 1. Jänner 2010 und umfasst Grundentgelt, Sonderzuschläge sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg fest, gilt ab 1. Jänner 2010 und umfasst Grundentgelt, Sonderzuschläge sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszulagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber, sofern diese nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Der Mindestlohntarif setzt ein Grundentgelt fest und definiert zusätzliche Zahlungen für besondere Arbeiten wie Fassadenrenovierung, Stiegenhaus‑Anstrich, Leitungslegung oder Aufzugsnachrüstung – jeweils das Doppelte des Grundlohns.
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