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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg fest, gilt ab 1. Jänner 2010 und umfasst Grundentgelt, Sonderzuschläge sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Bundesland Salzburg fest, gilt ab 1. Jänner 2010 und umfasst Grundentgelt, Sonderzuschläge sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszulagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber, sofern diese nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Der Mindestlohntarif setzt ein Grundentgelt fest und definiert zusätzliche Zahlungen für besondere Arbeiten wie Fassadenrenovierung, Stiegenhaus‑Anstrich, Leitungslegung oder Aufzugsnachrüstung – jeweils das Doppelte des Grundlohns.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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9 - Wien



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