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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Oberösterreich
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungsanlagen und anderen Einrichtungen in Oberösterreich fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungsanlagen und anderen Einrichtungen in Oberösterreich fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Betreuer*innen einen monatlichen Pauschalbetrag von 97,63 €, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen pro zusätzlicher Aufzugsstelle um 11,91 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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