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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Oberösterreich Verordnung vom 12/9/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungsanlagen und anderen Einrichtungen in Oberösterreich fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Betreuer*innen einen monatlichen Pauschalbetrag von 97,63 €, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen pro zusätzlicher Aufzugsstelle um 11,91 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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