Zusammenfassung
Die Verordnung legt den gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert wer betroffen ist und bestimmt Entgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert wer betroffen ist und bestimmt Entgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Bundesland Oberösterreich und betrifft Hausbesorger sowie deren Arbeitgeber, sofern diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die im Hausbesorgergesetz genannten Grundarbeiten wird neben dem bereits bestehenden Entgelt ein Zusatzentgelt festgelegt, das sich aus Wohnnutzflächen, anderen Räumen, Gehsteigen und Aufzugsbetreuung zusammensetzt.
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