Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den gesetzlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert wer betroffen ist und bestimmt Entgelte für verschiedene Tätigkeiten sowie Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Bundesland Oberösterreich und betrifft Hausbesorger sowie deren Arbeitgeber, sofern diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die im Hausbesorgergesetz genannten Grundarbeiten wird neben dem bereits bestehenden Entgelt ein Zusatzentgelt festgelegt, das sich aus Wohnnutzflächen, anderen Räumen, Gehsteigen und Aufzugsbetreuung zusammensetzt.
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