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Wunschlaternenverbot – Verordnung zum Verbot von Mini‑Heißluftballons
Verordnung vom 09.12.2009

Zusammenfassung

Die Wunschlaternenverordnung von 2009 definiert Miniatur‑Heißluftballone und verbietet ihr In‑Verkehr‑Bringen aus Sicherheitsgründen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Wunschlaternenverordnung von 2009 definiert Miniatur‑Heißluftballone und verbietet ihr In‑Verkehr‑Bringen aus Sicherheitsgründen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert Miniatur‑Heißluftballone (Wunschlaternen) als Ballons, die mit offener Flamme betrieben werden.
  • Das In‑Verkehr‑Bringen dieser Miniatur‑Heißluftballone wird komplett verboten.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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