Zusammenfassung
Die Wunschlaternenverordnung von 2009 definiert Miniatur‑Heißluftballone und verbietet ihr In‑Verkehr‑Bringen aus Sicherheitsgründen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2009XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Wunschlaternenverordnung von 2009 definiert Miniatur‑Heißluftballone und verbietet ihr In‑Verkehr‑Bringen aus Sicherheitsgründen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert Miniatur‑Heißluftballone (Wunschlaternen) als Ballons, die mit offener Flamme betrieben werden.
- Das In‑Verkehr‑Bringen dieser Miniatur‑Heißluftballone wird komplett verboten.
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