Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2009XXIV
Verkehr
Eisenbahn
Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 9. Dezember 2009 hebt zehn bestehende Trassenverordnungen für verschiedene Abschnitte von Hochgeschwindigkeitsstrecken auf, um veraltete Regelungen zu entfernen und die Planung neuer Strecken zu vereinfachen.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 5 Abs. 8, 16 Abs. 6 und 5a Abs. 10 des Hochleistungsstreckengesetzes.
- Zehn frühere Trassenverordnungen – u. a. für die Ötztal‑Landeck‑Strecke, die Umfahrungen von Schlierbach und Enns sowie mehrere Teilabschnitte der Koralmbahn – werden aufgehoben.
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