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Verordnung über genehmigungsfreie Eisenbahn‑Vorhaben (VgEV) Verordnung vom 12/9/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Eisenbahn‑Bau- und Modernisierungsarbeiten ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden dürfen und definiert die Grenzen für genehmigungsfreie Vorhaben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes von 1957, also für das gesamte österreichische Schienennetz.
  • Kleinere Neu‑, Erweiterungs‑, Erneuerungs‑ und Umbauarbeiten, die keine umfangreichen Änderungen zur Gesamtleistung führen, benötigen keine separate Baugenehmigung.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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