Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Eisenbahn‑Bau- und Modernisierungsarbeiten ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden dürfen und definiert die Grenzen für genehmigungsfreie Vorhaben.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes von 1957, also für das gesamte österreichische Schienennetz.
- Kleinere Neu‑, Erweiterungs‑, Erneuerungs‑ und Umbauarbeiten, die keine umfangreichen Änderungen zur Gesamtleistung führen, benötigen keine separate Baugenehmigung.
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