Änderung der Farbstoffverordnung – neue Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe Verordnung vom 12/12/2009
Bundesministerium für Gesundheit12/12/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit
Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ändert die Farbstoffverordnung: Sie erlaubt nur noch Farbstoffe aus Anhang I, die den EU‑Reinheitskriterien entsprechen, und setzt die EU‑Richtlinien 94/36/EG sowie 2008/128/EG in österreichisches Recht um.Schwerpunkte
- Nur die im Anhang I gelisteten Farbstoffe dürfen verwendet werden, wenn sie den Reinheitskriterien der EU‑Richtlinie 2008/128/EG entsprechen.
- Durch § 11 werden die EU‑Richtlinien 94/36/EG und 2008/128/EG in das österreichische Recht umgesetzt.
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