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Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Master‑Studiengang Umwelt‑Management
Verordnung vom 14.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, wodurch die Gültigkeit des Master‑Studiengangs „Environmental Management“ verlängert wird.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/14/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, wodurch die Gültigkeit des Master‑Studiengangs „Environmental Management“ verlängert wird.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
  • Die Änderung betrifft ausschließlich das Inkrafttreten bzw. die Gültigkeitsdauer des Lehrgangs und führt keine inhaltlichen Änderungen am Studieninhalt ein.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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