Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Master‑Studiengang Umwelt‑Management Verordnung vom 12/14/2009
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/14/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, wodurch die Gültigkeit des Master‑Studiengangs „Environmental Management“ verlängert wird.Schwerpunkte
- Das Datum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
- Die Änderung betrifft ausschließlich das Inkrafttreten bzw. die Gültigkeitsdauer des Lehrgangs und führt keine inhaltlichen Änderungen am Studieninhalt ein.
Dokumente (PDFs)
