Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Master‑Studiengang Umwelt‑Management
Verordnung vom 14.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, wodurch die Gültigkeit des Master‑Studiengangs „Environmental Management“ verlängert wird.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/14/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, wodurch die Gültigkeit des Master‑Studiengangs „Environmental Management“ verlängert wird.Schwerpunkte
- Das Datum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
- Die Änderung betrifft ausschließlich das Inkrafttreten bzw. die Gültigkeitsdauer des Lehrgangs und führt keine inhaltlichen Änderungen am Studieninhalt ein.
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