Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Stichtag‑Datum für die akademischen Bezeichnungen und den Master‑Grad von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/14/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Stichtag‑Datum für die akademischen Bezeichnungen und den Master‑Grad von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Das Gültigkeits‑Enddatum der akademischen Bezeichnungen wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben.
- Alle Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die den Lehrgang universitären Charakters oder die Titel Kommunikationsmanager/in anbieten, müssen das neue Datum berücksichtigen.
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