Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2010 jede nicht besetzte Stelle mit einer behinderten Person monatlich mit 223 Euro Ausgleichstaxe belastet wird.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2010 jede nicht besetzte Stelle mit einer behinderten Person monatlich mit 223 Euro Ausgleichstaxe belastet wird.Schwerpunkte
- Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2010 pro potenziell zu besetzender Stelle 223 Euro.
- Die Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2010, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
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