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Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2010
Verordnung vom 14.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2010 jede nicht besetzte Stelle mit einer behinderten Person monatlich mit 223 Euro Ausgleichstaxe belastet wird.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2010 jede nicht besetzte Stelle mit einer behinderten Person monatlich mit 223 Euro Ausgleichstaxe belastet wird.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2010 pro potenziell zu besetzender Stelle 223 Euro.
  • Die Regelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2010, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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