Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,015 für das Jahr 2010 auf alle relevanten Versorgungsbereiche (Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadensentschädigung) angewendet wird. Dadurch werden sämtliche Renten‑ und Entschädigungsbeträge um 1,5 % erhöht. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2009XXIV
Rentenanpassung
Versorgungsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,015 für das Jahr 2010 auf alle relevanten Versorgungsbereiche (Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadensentschädigung) angewendet wird. Dadurch werden sämtliche Renten‑ und Entschädigungsbeträge um 1,5 % erhöht. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der einheitliche Anpassungsfaktor von 1,015 wird für das gesamte Jahr 2010 auf alle genannten Versorgungsbereiche angewendet.
- Die Grundrenten für schwerbehinderte Kriegsopfer werden um den Faktor 1,015 erhöht (z. B. 471,20 € → 478,30 €).
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