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Änderung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuer/innen (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 14.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 437/2009 ändert den Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen. Ab dem 1. Jänner 2010 gelten neue Lohn‑ und Arbeitszeitvorgaben.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 437/2009 ändert den Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen. Ab dem 1. Jänner 2010 gelten neue Lohn‑ und Arbeitszeitvorgaben.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen wird eingeführt, der ab dem 1. Jänner 2010 gilt.
  • Für das wöchentliche Kehren und Waschen des Stiegenhauses wird ein Aufwand von 23 Minuten pro Monat in Lohngruppe 1 festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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