Zusammenfassung
Die Verordnung legt auf der A8 zwischen km 21,292 und km 28,223 einen Abschnitt fest, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen angekündigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/15/2009XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt auf der A8 zwischen km 21,292 und km 28,223 einen Abschnitt fest, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert eine Messstrecke auf der A8 zwischen km 21,292 und km 28,223, auf der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen wird.
- Zur Messung wird eine bildgebende technische Einrichtung eingesetzt, die die Geschwindigkeit ohne Anhalten der Fahrzeuge ermittelt.
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