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Mindestlohntarif für Hauspersonal in Kärnten (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 16.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für das Personal fest, das Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreut. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, und enthält detaillierte Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für das Personal fest, das Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreut. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, und enthält detaillierte Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 83,41 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,45 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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