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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (ab 1. Jänner 2010) Verordnung vom 12/16/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, definiert Lohnsätze für Grund- und Zusatzarbeiten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge und gilt ab dem 1. Jänner 2010.

Schwerpunkte

  • Gilt für Hausbesorger in Kärnten, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind, sowie für solche, die später beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Zusätzlich zum gesetzlichen Grundlohn erhalten Hausbesorger für bestimmte Arbeiten (z. B. Fassadeninstandsetzung, Müllschacht‑Reinigung) festgelegte Entgelte – einmalig das Doppelte bzw. das Einfache des Grundlohns.
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Hundstorfer Rudolf

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