Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn sowie weitere Entgelte für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und gilt für alle, die unter das Hausbesorgergesetz fallen und deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2009XXIV
Arbeitsrecht
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Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn sowie weitere Entgelte für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und gilt für alle, die unter das Hausbesorgergesetz fallen und deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.
- Für die ausgeführten Arbeiten wird ein Stundenlohn von 7,90 € (für allgemeine Tätigkeiten) bzw. 5,55 € (für zusätzliche Anwesenheitspflichten) festgelegt; darüber hinaus gibt es Pauschalen für besondere Leistungen wie Fassadenisolierung, Aufzugseinbau oder Müllraum‑Reinigung.
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