Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn sowie weitere Entgelte für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft und gilt für alle, die unter das Hausbesorgergesetz fallen und deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.
- Für die ausgeführten Arbeiten wird ein Stundenlohn von 7,90 € (für allgemeine Tätigkeiten) bzw. 5,55 € (für zusätzliche Anwesenheitspflichten) festgelegt; darüber hinaus gibt es Pauschalen für besondere Leistungen wie Fassadenisolierung, Aufzugseinbau oder Müllraum‑Reinigung.
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