<!--[-->Änderungen der MuKiPassV‑Novelle 2009 (HIV‑ und Glukosetoleranztest)<!--]-->
Änderungen der MuKiPassV‑Novelle 2009 (HIV‑ und Glukosetoleranztest) Verordnung vom 12/17/2009
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Bundesministerium für Gesundheit12/17/2009XXIV
Familie
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 hebt die vorherige Novelle auf und ergänzt die Mutter‑Kind‑Pass‑Verordnung um verpflichtende HIV‑ und Glukosetoleranztests. Diese Tests werden ab dem 1. Jänner 2011 Voraussetzung für das volle Kinderbetreuungsgeld.

Schwerpunkte

  • Die MuKiPassV‑Novelle 2008 wird vollständig aufgehoben.
  • In § 3 Abs. 2 wird Ziffer 6 um den HIV‑Test ergänzt.
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Stöger Alois, diplômé

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