Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2010 neue Beitragssätze für Landwirte und Beamte fest: Hundertsätze nach BSVG, Höchstbeitragsgrundlage von 4 110 € und einen leicht erhöhten Beitragssatz von 19,30 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2009XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2010 neue Beitragssätze für Landwirte und Beamte fest: Hundertsätze nach BSVG, Höchstbeitragsgrundlage von 4 110 € und einen leicht erhöhten Beitragssatz von 19,30 €.Schwerpunkte
- Festsetzung der Hundertsätze für das Jahr 2010 mit neun unterschiedlichen Prozentsätzen (von 16,49871 % bis 2,63522 %).
- Ab dem 1. Jänner 2010 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 110,00 € festgelegt.
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