Änderung der Abwasser‑Emissionsverordnung für Obst‑/Gemüseveredelung und Tiefkühl‑/Speiseeiproduktion (2009)
Verordnung vom 17.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, um neue Schadstoffparameter (Gesamtchlor, Ammonium, AOX) in die Überwachung aufzunehmen und die Mess‑ und Prüfkriterien zu präzisieren. Außerdem werden Wertegrenzen und Probenahmeregelungen in der Anlage A sowie methodische Vorgaben in Anlage B angepasst.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert, um neue Schadstoffparameter (Gesamtchlor, Ammonium, AOX) in die Überwachung aufzunehmen und die Mess‑ und Prüfkriterien zu präzisieren. Außerdem werden Wertegrenzen und Probenahmeregelungen in der Anlage A sowie methodische Vorgaben in Anlage B angepasst.Schwerpunkte
- Die Verordnung nimmt neue Schadstoffparameter – Gesamtchlor, Ammonium und AOX – in die Überwachungsliste auf, um gefährliche Abwasserinhaltsstoffe besser zu erfassen.
- Für die Selbstüberwachung gilt die „4‑von‑5‑Regel“: Von fünf Messungen müssen vier den Grenzwert einhalten, ein einzelner Messwert darf höchstens 50 % (bzw. 100 % bei Ammonium) über dem Grenzwert liegen.
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