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Verschärfung der Abwasser‑Überwachung für Brauereien und Mälzereien (2009) Verordnung vom 12/17/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 verschärft die Überwachung von Abwasseremissionen aus Brauereien und Mälzereien, erweitert die zu messenden Schadstoffe und führt neue Messregeln ein.

Schwerpunkte

  • Die Liste der zu überwachenden gefährlichen Abwasserstoffe wird erweitert und umfasst nun Kupfer, Zink, Gesamtchlor, Ammonium und AOX.
  • Für die Eigenüberwachung gilt die „4‑von‑5“-Regel: Bei fünf Messungen dürfen maximal ein Messwert den Grenzwert um höchstens 50 % (bei Ammonium 100 %) überschreiten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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