<!--[-->Verschärfung der Abwasser‑Überwachung für Brauereien und Mälzereien (2009)<!--]-->
Verschärfung der Abwasser‑Überwachung für Brauereien und Mälzereien (2009)
Verordnung vom 17.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 verschärft die Überwachung von Abwasseremissionen aus Brauereien und Mälzereien, erweitert die zu messenden Schadstoffe und führt neue Messregeln ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 verschärft die Überwachung von Abwasseremissionen aus Brauereien und Mälzereien, erweitert die zu messenden Schadstoffe und führt neue Messregeln ein.

Schwerpunkte

  • Die Liste der zu überwachenden gefährlichen Abwasserstoffe wird erweitert und umfasst nun Kupfer, Zink, Gesamtchlor, Ammonium und AOX.
  • Für die Eigenüberwachung gilt die „4‑von‑5“-Regel: Bei fünf Messungen dürfen maximal ein Messwert den Grenzwert um höchstens 50 % (bei Ammonium 100 %) überschreiten.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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