<!--[-->Novelle zur Begrenzung von Abwasseremissionen in der Getränkeindustrie (2009)<!--]-->
Novelle zur Begrenzung von Abwasseremissionen in der Getränkeindustrie (2009)
Verordnung vom 17.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Regeln zur Begrenzung von Abwasser aus der Getränkeherstellung, fügt neue Messparameter und Grenzwerte hinzu und definiert strengere Überwachungs‑ und Prüfvorschriften.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Regeln zur Begrenzung von Abwasser aus der Getränkeherstellung, fügt neue Messparameter und Grenzwerte hinzu und definiert strengere Überwachungs‑ und Prüfvorschriften.

Schwerpunkte

  • Die Liste der zu messenden Schadstoffe wird erweitert: Kupfer, Gesamt‑Chlor, Ammonium, Sulfid und AOX erhalten jeweils festgelegte Grenzwerte.
  • Für die Eigenüberwachung gilt die „4‑von‑5‑Regel“: Vier von fünf Messungen dürfen höchstens 50 % (bei Ammonium 100 %) über dem Grenzwert liegen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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