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Novelle zur Begrenzung von Abwasseremissionen in der Getränkeindustrie (2009) Verordnung vom 12/17/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/17/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Regeln zur Begrenzung von Abwasser aus der Getränkeherstellung, fügt neue Messparameter und Grenzwerte hinzu und definiert strengere Überwachungs‑ und Prüfvorschriften.

Schwerpunkte

  • Die Liste der zu messenden Schadstoffe wird erweitert: Kupfer, Gesamt‑Chlor, Ammonium, Sulfid und AOX erhalten jeweils festgelegte Grenzwerte.
  • Für die Eigenüberwachung gilt die „4‑von‑5‑Regel“: Vier von fünf Messungen dürfen höchstens 50 % (bei Ammonium 100 %) über dem Grenzwert liegen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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