<!--[-->Änderung der Verordnung über Dienstgrade im Exekutivdienst (Einführung von Leutnant für E1‑Beamte)<!--]-->
Änderung der Verordnung über Dienstgrade im Exekutivdienst (Einführung von Leutnant für E1‑Beamte) Verordnung vom 12/18/2009
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Bundesministerium für Inneres12/18/2009XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Regelungen für Dienstgrade im Exekutivdienst: Beamte der Verwendungsgruppe E1 erhalten in den ersten drei Monaten nach ihrer Überstellung den Dienstgrad Leutnant und können nach fünf Jahren am selben Arbeitsplatz einmalig den nächsthöheren Dienstgrad erhalten. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2010.

Schwerpunkte

  • Beamte der Verwendungsgruppe E1 erhalten in den ersten drei Monaten nach ihrer Überstellung in diese Gruppe unabhängig von ihrer Funktionsgruppe den Dienstgrad Leutnant.
  • Beamte der Verwendungsgruppe E1, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen am selben oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz tätig sind, erhalten einmalig das Anrecht auf den für die nächsthöhere Funktionsgruppe vorgesehenen Dienstgrad.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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