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Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung vom 18.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich.
  • Das Grundgehalt steigt mit jedem zweiten Berufsjahr, beginnend bei 1 777,60 € im ersten und zweiten Jahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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