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Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen Verordnung vom 12/18/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 einen gestaffelten Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich.
  • Das Grundgehalt steigt mit jedem zweiten Berufsjahr, beginnend bei 1 777,60 € im ersten und zweiten Jahr.
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Hundstorfer Rudolf

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