Mindestlohntarif für Helfer/innen in privaten Kindergärten & Krippen (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 18.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 den Mindestlohn für Helfer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und bestimmt Lohnstufen nach Berufsjahren sowie Sonderzuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 den Mindestlohn für Helfer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und bestimmt Lohnstufen nach Berufsjahren sowie Sonderzuschläge.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
- Der Tarif gilt für alle Helfer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten, die als Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.