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Mindestlohntarif für Helfer/innen in privaten Kindergärten & Krippen (ab 01.01.2010) Verordnung vom 12/18/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2010 den Mindestlohn für Helfer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und bestimmt Lohnstufen nach Berufsjahren sowie Sonderzuschläge.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag besteht.
  • Der Tarif gilt für alle Helfer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten, die als Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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