<!--[-->Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II 2009/462)<!--]-->
Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II 2009/462)
Verordnung vom 18.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn, zusätzliche Leistungen und Abrechnungspflichten für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn, zusätzliche Leistungen und Abrechnungspflichten für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse.

Schwerpunkte

  • Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 366,33 €, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
  • Wenn die Au‑Pair‑Kraft keine Unterkunft und Verpflegung nutzen kann, muss diese Leistung in Geld nach einem festgelegten Tagessatz vergütet werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.