<!--[-->Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II 2009/462)<!--]-->
Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. II 2009/462) Verordnung vom 12/18/2009
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn, zusätzliche Leistungen und Abrechnungspflichten für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für neue Au‑Pair‑Verhältnisse.

Schwerpunkte

  • Der monatliche Mindestbruttolohn für Au‑Pair‑Kräfte beträgt 366,33 €, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
  • Wenn die Au‑Pair‑Kraft keine Unterkunft und Verpflegung nutzen kann, muss diese Leistung in Geld nach einem festgelegten Tagessatz vergütet werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.