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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen Verordnung vom 12/18/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif legt ein verbindliches Mindesteinkommen für alle Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest.
  • Er gilt für private Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten; ausgenommen sind künstlerische Schulen und klassische Ausbildungsbetriebe.
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Hundstorfer Rudolf

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