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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 18.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif legt ein verbindliches Mindesteinkommen für alle Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest.
  • Er gilt für private Bildungseinrichtungen, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten; ausgenommen sind künstlerische Schulen und klassische Ausbildungsbetriebe.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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