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Heimarbeitstarif für Schifflistickerei in Vorarlberg (ab 01.12.2009) Verordnung vom 12/18/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Dezember 2009 einheitliche Stundenlöhne für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest, inklusive Zuschlägen für Bügelarbeiten und dunkle Farben.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe sowie deren Heimarbeiter*innen.
  • Er tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch einen neuen Gesamtvertrag oder eine gesetzliche Änderung aufgehoben wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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