Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Dezember 2009 einheitliche Stundenlöhne für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest, inklusive Zuschlägen für Bügelarbeiten und dunkle Farben.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe sowie deren Heimarbeiter*innen.
- Er tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch einen neuen Gesamtvertrag oder eine gesetzliche Änderung aufgehoben wird.
Dokumente (PDFs)
