Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Dezember 2009 einen Mindestlohn von 5,95 € für Heimarbeiter*innen in der Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest und sieht Zuschläge für besonders aufwändige Aufträge vor.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber*innen sowie die dort beschäftigten Heimarbeiter*innen.
- Der Tarif tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Heimarbeitsgesetz aufgehoben oder geändert wird.
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