Übertragung von Aufgaben und Buchhaltungsaufgaben an Sicherheits- und Polizeiorgane Verordnung vom 12/22/2009
Bundesministerium für Inneres12/22/2009XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommanden und Bundespolizeidirektionen sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Aufgaben, die in § 5 Abs. 2 Z 4 des BHG aufgeführt sind, werden an die Sicherheitsdirektionen der Bundesländer, die Landespolizeikommanden und die Bundespolizeidirektionen übertragen.
- Buchhaltungsaufgaben aus § 6 Abs. 1 BHG werden an die Buchhaltungsagentur des Bundes für die in § 5 genannten Organe delegiert.
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