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Übertragung von Aufgaben und Buchhaltungsaufgaben an Sicherheits- und Polizeiorgane
Verordnung vom 22.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommanden und Bundespolizeidirektionen sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres12/22/2009XXIV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt bestimmte Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommanden und Bundespolizeidirektionen sowie Buchhaltungsaufgaben an die Bundesbuchhaltungsagentur. Sie tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Aufgaben, die in § 5 Abs. 2 Z 4 des BHG aufgeführt sind, werden an die Sicherheitsdirektionen der Bundesländer, die Landespolizeikommanden und die Bundespolizeidirektionen übertragen.
  • Buchhaltungsaufgaben aus § 6 Abs. 1 BHG werden an die Buchhaltungsagentur des Bundes für die in § 5 genannten Organe delegiert.
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