Bundesministerium für Justiz12/22/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht elektronisch die Einlagezahlen in Wiener Neustadt, Salzburg und Klagenfurt und hebt damit die gesonderten Grundbuchabteilungen auf.Schwerpunkte
- In Wiener Neustadt wird die Einlagezahl der Abteilung Stadt um 20 000 erhöht; die Vorstadt‑Abteilung bleibt unverändert.
- In Salzburg werden die Einlagezahlen mehrerer Abteilungen (Äußerer Stein, Froschheim, Lehen, Mönchsberg, Mülln, Nonntal, Riedenburg, Schallmoos) um jeweils 10 000 bis 80 000 erhöht; die Innere Stadt bleibt unverändert.
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