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Anpassung des Künstler‑Beitragszuschusses 2010 Verordnung vom 12/22/2009
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/22/2009XXIV
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den jährlichen Beitragszuschuss für Künstler auf 1.350 € fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der jährliche Beitragszuschuss wird auf 1.350 € festgelegt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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