Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Lehrgang „universitären Charakters“ am MCI Verordnung vom 12/22/2009
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/22/2009XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Gültigkeitsdatum für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ am MCI von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Änderung stützt sich auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
- In § 6 wird das bisherige Enddatum vom 31. Dezember 2010 auf den 31. Dezember 2012 verschoben.
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