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Änderung der Frist für Lehrgänge im Bereich Gesundheitswissenschaften
Verordnung vom 22.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum in § 6 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und betrifft damit die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie den Master‑Abschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/22/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum in § 6 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und betrifft damit die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie den Master‑Abschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 6 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
  • Die Änderung betrifft die Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und den Masterabschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.
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