Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 6 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und betrifft damit die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie den Master‑Abschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/22/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 6 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und betrifft damit die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie den Master‑Abschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.Schwerpunkte
- Das Datum in § 6 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
- Die Änderung betrifft die Verordnung über die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und den Masterabschluss in ergänzenden, psychosozialen und integrierten Gesundheitswissenschaften.
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