Zusammenfassung
Die Verordnung gewährt für das Jahr 2009 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro Mutterkuh oder Kalbin an landwirtschaftliche Betriebe. Zuständig für die Auszahlung ist die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2009XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung gewährt für das Jahr 2009 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro pro Mutterkuh oder Kalbin an landwirtschaftliche Betriebe. Zuständig für die Auszahlung ist die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria.Schwerpunkte
- Für jede im Jahr 2009 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten Landwirte eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ ist für die Durchführung und Auszahlung der Prämie verantwortlich.
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