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Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2009/2010)
Verordnung vom 23.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 170 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer. Beschäftigungsbewilligungen können bis zu sechs Monate, in Einzelfällen bis zu neun Monate gelten, jedoch nicht über den 31. Dezember 2010 hinaus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2009XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 170 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer. Beschäftigungsbewilligungen können bis zu sechs Monate, in Einzelfällen bis zu neun Monate gelten, jedoch nicht über den 31. Dezember 2010 hinaus.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 5 170 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
  • Die Verteilung des Kontingents erfolgt nach Bundesländern (z. B. Wien 520 Plätze, Niederösterreich 1 615 Plätze).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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