Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2009/2010) Verordnung vom 12/23/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2009XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 170 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer. Beschäftigungsbewilligungen können bis zu sechs Monate, in Einzelfällen bis zu neun Monate gelten, jedoch nicht über den 31. Dezember 2010 hinaus.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 5 170 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
- Die Verteilung des Kontingents erfolgt nach Bundesländern (z. B. Wien 520 Plätze, Niederösterreich 1 615 Plätze).
Dokumente (PDFs)
