Änderung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung: Aufnahme von Monoacetylmorphin
Verordnung vom 23.12.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 23. Dezember 2009 ergänzt die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung um den Stoff Monoacetylmorphin mit einem Grenzwert von 3,0 Einheiten.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 23. Dezember 2009 ergänzt die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung um den Stoff Monoacetylmorphin mit einem Grenzwert von 3,0 Einheiten.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 28b des Suchtmittelgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie ergänzt den Anhang I der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung um die Zeile „Monoacetylmorphin, 6‑Acetyl‑Morphin 3,0“.
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