Änderung der Suchtgiftverordnung (2009) – Einheitliche Ministerbezeichnung & neue Substitutionsregeln
Verordnung vom 23.12.2009Zusammenfassung
Die 485. Verordnung von 2009 ändert die Suchtgiftverordnung: Ministerbezeichnungen werden vereinheitlicht, neue Regeln für Notfallverschreibungen und Substitutionsbehandlung werden eingeführt, ein Qualitäts‑Ausschuss wird geschaffen und kleinere Änderungen im Anhang vorgenommen.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die 485. Verordnung von 2009 ändert die Suchtgiftverordnung: Ministerbezeichnungen werden vereinheitlicht, neue Regeln für Notfallverschreibungen und Substitutionsbehandlung werden eingeführt, ein Qualitäts‑Ausschuss wird geschaffen und kleinere Änderungen im Anhang vorgenommen.Schwerpunkte
- Alle Verweise auf das „Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ bzw. die damalige Ministerin werden einheitlich zu „Bundesminister für Gesundheit“ geändert.
- In Notfällen darf ein Suchtgift ohne die übliche Vignette verschrieben werden; die Verschreibung muss mit dem Vermerk „Notfall“ gekennzeichnet und innerhalb eines Werktages an den zuständigen Amtsarzt übermittelt werden.
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