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Änderung der Psychotropenverordnung – Anpassung Ministerbezeichnungen & neue Bewilligungs‑Nachweispflicht
Verordnung vom 23.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 486/2009 passt die Psychotropenverordnung an: Sie vereinheitlicht die Bezeichnung des zuständigen Ministers und führt neue Nachweispflichten für Arzneimittel ein, die mit psychotropen Substanzen zusammenhängen.
Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Arzneimittel
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 486/2009 passt die Psychotropenverordnung an: Sie vereinheitlicht die Bezeichnung des zuständigen Ministers und führt neue Nachweispflichten für Arzneimittel ein, die mit psychotropen Substanzen zusammenhängen.

Schwerpunkte

  • Alle Bezeichnungen des zuständigen Ministeriums werden von „Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend“ bzw. „Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ zu einheitlich „Bundesminister für Gesundheit“ geändert.
  • In § 2 Abs. 4 Z 2a wird eingeführt, dass bei Anträgen gemäß Absatz 2 ein Nachweis einer gültigen Bewilligung nach dem Arzneimittelgesetz erbracht werden muss, wenn Arzneimittel hergestellt, kontrolliert oder in Verkehr gebracht werden.
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