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Qualifikation und Weiterbildung für Substitutionsbehandlung (2009) Verordnung vom 12/23/2009
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Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Berufliche Qualifikation

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung für die orale Substitution, indem sie ein zweistufiges Qualifikationssystem für Ärzt*innen einführt und festlegt, dass Amtsärzte nur nach Abschluss eines Basismoduls oder gleichwertiger Weiterbildung Substitutionsbehandlungen kontrollieren dürfen.

Schwerpunkte

  • Ein zweistufiges Qualifikationssystem wird eingeführt: umfassende Qualifikation für die komplette Substitutionsbehandlung und eingeschränkte Qualifikation nur für die Weiterbehandlung bereits behandlungsfähiger Patient*innen.
  • Amtsärzt*innen dürfen die Substitutionsbehandlung nur kontrollieren, wenn sie das Basismodul oder eine gleichwertige Fortbildung abgeschlossen haben.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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