Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung für die orale Substitution, indem sie ein zweistufiges Qualifikationssystem für Ärzt*innen einführt und festlegt, dass Amtsärzte nur nach Abschluss eines Basismoduls oder gleichwertiger Weiterbildung Substitutionsbehandlungen kontrollieren dürfen.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung für die orale Substitution, indem sie ein zweistufiges Qualifikationssystem für Ärzt*innen einführt und festlegt, dass Amtsärzte nur nach Abschluss eines Basismoduls oder gleichwertiger Weiterbildung Substitutionsbehandlungen kontrollieren dürfen.Schwerpunkte
- Ein zweistufiges Qualifikationssystem wird eingeführt: umfassende Qualifikation für die komplette Substitutionsbehandlung und eingeschränkte Qualifikation nur für die Weiterbehandlung bereits behandlungsfähiger Patient*innen.
- Amtsärzt*innen dürfen die Substitutionsbehandlung nur kontrollieren, wenn sie das Basismodul oder eine gleichwertige Fortbildung abgeschlossen haben.
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