<!--[-->Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern 2009/2010<!--]-->
Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern 2009/2010 Verordnung vom 12/28/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 verbindliche Mengen pro Hektar für lange Flachsfasern (900 kg), kurze Flachsfasern (1 500 kg) und Hanffasern (2 000 kg) fest. Sie beruht auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und EU‑Verordnungen zur gemeinsamen Marktorganisation.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007 als gesetzliche Grundlage.
  • Für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 werden die Einheitsmengen für Flachs‑ und Hanffasern festgelegt: 900 kg/ha lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha Hanffasern.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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