<!--[-->Integriertes Verwaltungs‑ und Kontrollsystem für Direktzahlungen (INVEKOS‑CC‑V 2010)<!--]-->
Integriertes Verwaltungs‑ und Kontrollsystem für Direktzahlungen (INVEKOS‑CC‑V 2010) Verordnung vom 12/28/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2009XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein integriertes System zur Beantragung, Kontrolle und Auszahlung von Direktzahlungen fest, definiert Mindestflächen, GAEC‑Standards, spezielle Regeln für Dauergrünland und Hanf sowie Melde- und Aufbewahrungspflichten.

Schwerpunkte

  • Alle Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, müssen jedes Jahr bis zum 15. Mai einen Sammelantrag über das von der AMA bereitgestellte Formular einreichen.
  • Ein Betrieb muss mindestens 0,3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen; kleinere Betriebe können nur dann teilnehmen, wenn sie spezielle Zahlungsansprüche (z. B. Mutter‑ oder Milchkuhprämie) haben.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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