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Integriertes Verwaltungs‑ und Kontrollsystem für Direktzahlungen (INVEKOS‑CC‑V 2010)
Verordnung vom 28.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein integriertes System zur Beantragung, Kontrolle und Auszahlung von Direktzahlungen fest, definiert Mindestflächen, GAEC‑Standards, spezielle Regeln für Dauergrünland und Hanf sowie Melde- und Aufbewahrungspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2009XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein integriertes System zur Beantragung, Kontrolle und Auszahlung von Direktzahlungen fest, definiert Mindestflächen, GAEC‑Standards, spezielle Regeln für Dauergrünland und Hanf sowie Melde- und Aufbewahrungspflichten.

Schwerpunkte

  • Alle Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, müssen jedes Jahr bis zum 15. Mai einen Sammelantrag über das von der AMA bereitgestellte Formular einreichen.
  • Ein Betrieb muss mindestens 0,3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen; kleinere Betriebe können nur dann teilnehmen, wenn sie spezielle Zahlungsansprüche (z. B. Mutter‑ oder Milchkuhprämie) haben.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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